SchmerzensZeit
Sample I: Nägel in Übersättigter NaCl-Lösung.
Der verletzende Nagel wird selbst zum Opfer des Rostes, der sich von der Oberfläche zum Kern hin durch ihn hindurch frisst.
Sample II: Skorpion in 90% Ethanol.
Der Skorpion, Sinnbild fÜr die menschliche Urangst vor Verletzungen und Schmerzen, ist im Alkohol neutralisiert.
A. Wille
freier Wille
B. Schmerz
Physiologie
Formen
Biologische Funktion
C. Zersetzende Wirkungen auf den Willen als Mittel
Zwecke der Zufügung von Schmerz
zweckmäßige Form des Schmerzes
D. Zeit
Aushalten
Überwinden
Ruin des Willens
E. Schluss
A1
Dass der Wille des Menschen frei ist, lässt sich zwar bestreiten, - durch die moderne Hirnforschung ist es heute en vogue geworden solche Debatten zu führen - geltend macht sich der Wille in seiner Bestimmtheit als freiem Setzen von Zwecken, dem inneren Anspruch auf Entsprechung von Subjekt und Objekt, an jeder Stelle seiner Betätigung, ganz ohne Rücksicht auf Zweifel an seiner Fähigkeit dazu.
Anhand des Verhältnisses von Willen zu Schmerz wird die Unbedingtheit des Willens an sich exemplarisch deutlich. Einer psychisch-somatischen Erscheinung immerhin, die tief in den Biochemismus und darüber unsere gesamte Lebensrealität eingreift - und das zumeist negativ.
B1
Schmerz ist biologisch gesehen zunächst die Weiterleitung von gleichförmigen Nervenimpulsen in Sequenz, die durch Reizung entsprechender Rezeptoren, wo immer sie im Körper liegen mögen, biochemisch ausgelöst werden. Diese Nervenimpluse (APs) werden über die Nervenbahnen an das Rückenmark und von dort in das Gehirn verschaltet, wo sie in unser Bewusstsein dringen können. Erst hier findet sich die Schnittstelle zur Stellung des Subjekts zu seiner somatischen Wahrnehmung.
B2
Die Formen des Schmerzes variieren mit ihrem locus, ihren Ursachen und äusseren wie inneren Gegebenheiten des ihn empfindenden Individuums. So kommt es bei Schürfwunden eher zu flächigem, brennendem Schmerz, als bei Stichverletzungen. Bei Myokardinfarkt zu Vernichtungsschmerzen eher als bei Brüchen. Die Intensität und somatische Tragweite der Schmerzweiterleitung hängt unmittelbar mit der Lokation der Einwirkung insofern zusammen, als Stellen, die viele Rezeptoren/Nervenenden aufweisen, bei gleicher mechanischer, thermischer oder chemischer Einwirkung wesentlich mehr APs in kürzerer Zeit generieren - somit stärker empfundenen Schmerz erzeugen. Innere, schmerzkompensierende und damit formvariierende Faktoren des Individuums sind z.B. Freude, Adrenalinausschüttung, etwa beim Sport oder Sex, sozialer Kontakt oder Willensinhalte, auf die in D einzugehen sein wird. Spiegelbildlich wirken Faktoren wie Müdigkeit, Isolation, Trauer oder Schockeindrücke schmerzverstärkend.
B3
Schmerz tritt immer da auf, wo Körperfunktionen akut beeinträchtigt sind (Gewebeschädigung) oder bei weiterer ungünstiger Einwirkung bald beeinträchtigt sein werden. Insofern fungieren Schmerzen zunächst als präventive Rückmeldung des Körpers, und das schon vor Verschaltung in das Gehirn (Reflexartiges Zurückziehen der Hand von der Herdplatte). Schmerzen sind aber ebenfalls in der Lage schon bestehende Dysfunktionen des Organismus anzuzeigen. Hier fÜhrt Schmerz zu Schonverhalten des Leidenden, ist aber eben auch Grundlage für die Erkenntnis der Notwendigkeit heilender Einwirkung. Verselbständigter (i.e. Chronischer) Schmerz manifestiert eine solche Schmerzfunktion im Gehirn und entkoppelt sich in seiner Chronizität von seiner ursprünglichen Grundlage in Dysfunktion oder drohender Zerstörung des Organismus. Das sogenannte Schmerzgedächtnis bildet nun weder Schutz- noch Anzeigefunktionen ab, sondern wird selbst zur Leidensursache.
C
Wie in B2 gesehen, haben ausserhalb der Schmerzreaktion selbst liegende Eindrücke und Willensinhalte des Subjekts mittelbar, aber bei bestimmten Schmerzformen nicht minder weitreichend, Folgen für die Empfindung von Schmerzen. So lassen sich Schmerzen durchaus willentlich zeitweise übergehen, ihre Anzeige einer Schadwirkung auf den eigenen Organismus "ausblenden", so das Subjekt dies beschließt.
Selbstverständlich ist dies keine bahnbrechende Erkenntnis, sondern ein Gemeinplatz - allerdings mit großer Tragweite immer dort, wo sich entgegenstehende Interessen via ihrer Träger gegeneinander durchzusetzen suchen. Dort kommt es nämlich zur Kollision von Willen, die den Schmerz als Mittel der Durchsetzung kennen, die negativen Wirkungen desselben auf den Bestand ihres Interesses aber nicht gelten lassen können/wollen. Teil ihrer Durchsetzung gegen den Opponenten wird die Fähigkeit der Schmerzausschaltung an sich selbst und die Zufügung von unaushaltbaren, der Interessenaufherrschung damit dienenden Schmerzen, auf der Gegenseite.
In Foltermethoden findet diese Wirkform des einen Willens - mit den Mitteln der Schmerzzufügung am anderen Willensträger ausgestattet - seinen verheerendsten Niederschlag. Zu benennen sind die Zwecke, die Mittels Schmerz durchzusetzen gesucht werden, ebenso wie die aus der Logik ihrer Durchsetzung folgenden Schmerzformen.
C1
Wer in Form der Folter Schmerz zufügen kann ist gleichzeitig Herr über Leben und Tod des Gefolterten. Diese Tatsache lässt darauf schließen, dass es bei der über einen längeren Zeitraum ablaufenden Folter keine schlichte Tötungsabsicht gibt. Die Auslöschung des gegnerischen Willens wäre nach dieser Methode unzweckmäßig aufwendig. Die Logik der Folter besteht also offenbar in der ZufÜgung von Schmerzen um ein Ziel zu erreichen bei dem zumindest der Träger des feindlichen Willens nicht ausgelöscht wird. Willensbrechung dieses Individuums kann sehr wohl bezweckt sein. Davor bestehen aber noch hinlänglich bekannte Interessen, die Qual zum Mittel haben. Etwa Abpressen bestimmter Handlungen - allgemein gesagt: Kooperation im praktisch tätigen Sinn -, auspressen von geheimen Kenntnissen, bis hin zur Brechung des Willens in seinen bestimmten Inhalten, oder der "Entwillentlichung" allgemein, wie etwa in Guantanamo mit Inhaftierten geschehen, die mit Hundekommandos auf ein willenloses Wesen reduziert wurden. Die Folter, wo körperlich und nicht moralisch verletzend, transzendiert allerdings durchaus ihre eigene Zweckbestimmtheit als Willenseinwirkung. Im Maße der Kenntnisnahme des Nichtverfangens am Gefolterten geht sie selbst zur Tötungsabsicht über.
C2
Erpressung zur tätigen Kooperation mittels Schmerzbereitung erfordert Schmerzen, die weiterhin eine äußerung und körperliche Aktivität im Umfang der Erwartungen des Folterers ermöglichen. Soll eine Information preisgegeben werden, so dürfen Kopf und Kehlkopfbereich nicht unzweckmäßig stark verletzt werden. Die Nägel der Finger und Zehen hingegen, an deren Nagelbetten besonders viele Nervenenden liegen, können sehr wohl entrissen werden.
Sollen Handlungen abgenötigt werden, die die Darstellung des Betroffenen in der öffentlichkeit erfordern, etwa in Videos, so werden zwar meist keine offenen Wunden im Kopfbereich zugefügt, die Genitalien (Strom) und inneren Organe (stumpfe Einwirkung) sind hierbei aber sehr wohl möglich.
So entspricht letztlich jeder Art der Willensdurchsetzung eine ihr gemäße Schmerzlokation und Bereitung, im Sinne der tatsächlich zu erreichenden Durchsetzung des jeweiligen Interesses am Objekt der Folter.
D
Selbstverständlich spielt hierbei die zeitliche Dauer der Qual eine entscheidende Rolle, insofern sie den Willen zur Subsumtion des Schmerzes unter den Zweck des Leidenden durch Anhalten der Qual untergräbt. Ein Wille, dem die physische Grundlage sukzessive genommen wird, kann nicht bestehen. Genommen wird dem Willen diese Grundlage, insoweit die geschädigte Physis dem Subjekt immer weniger als Mittel seiner Zwecke erkennbar bleibt. Das ist gerade die essenzielle Bestimmung der Folter: den Träger des conträren Willens soweit schädigen, dass dieser seinen Willensinhalt aufgibt, weil er sich sonst seiner Grundlage in physischer Existenz beraubt weiß, und damit keinen, wie auch immer gearteten Zwecken mehr nachgehen können wird. In dieser Formulierung liegt die Qualität der Drohung ebenso wie die zeitliche Komponente: künftig, so die Erklärung der Folter, wirst du nichts mehr tun und wollen können. In C wurde bereits gezeigt, dass das Bestehen des Willens des Gequälten Element seiner Opposition gegen das feindliche Interesse ist. Und von dieser Stellung her ist die Forderung: "Das schaffst du auf Dauer."
D1
Aushalten von Schmerzen ist also die erste der ohnmächtigen Formen der Opposition gegen den Feind. Die Subpression von Schmerzen gelingt bei Folter kaum, weil die Umstände, wie in B2 gezeigt, kaum Anknüpfungspunkte für "positives Denken" hergeben und dementsprechend z.B. keine endogenen Opioide ausgeschÜttet werden können. Schmerzhemmung im Adrenalinstoffwechsel findet zwar statt, ist aber zeitlich eng begrenzt, weil dieser Mechanismus ("flight & fight") evolutionsbiologisch auf Entkommen und nicht auf zeitliche Überdauerung gerichtet ist. Das einzig verbleibende Mittel zum Aushalten von Schmerzen bleibt die Fähigkeit der willentlichen Übergehung von Schmerzen. Gerade hierin wird das Moment der Freiheit des Willens schlagend deutlich, wo er sich den Zweck setzt, gegen den Ruin seiner eigenen Grundlage rücksichtslos zu opponieren. Kein Tier, welcher Spezies auch immer, ist hierzu in der Lage.
D2
Schmerzüberwindung ist, im Unterschied zum Aushalten, auf Emanzipation vom Schmerz Überhaupt, und damit in zeitlicher Hinsicht auf unbegrenztes Erdulden von Schmerzen gerichtet. Dies gelingt in Zuständen der Trance, einer tiefen Konzentration, die als "innere Leere" beschrieben wird. Die Unterscheidung zwischen tatsächlich erfolgter Schmerzüberwindung und gebrochenem Willen fällt deswegen so schwer, weil die Lebensäußerungen in beiden Fällen auf ein Minimum reduziert sind.
D3
Der Zustand des Ruins durch Schmerz tritt dort ein, wo das Subjekt nicht mehr in der Lage ist sich ins Verhältnis zu seiner Umwelt zu setzen, "obwohl" seine Physis nicht im dies verhindernden Maße beeinträchtigt ist. Ein so zerstörter Wille ist allerdings auch nicht mehr zur Kooperation mit etwaigen, vormaligen Feinden in der Lage. Auch zu ihnen nimmt er nun keine, wie auch immer geartete, Stellung mehr ein. Willenloses Wesen zu sein heißt im Falle des Menschen, hinter die Fähigkeiten eines triebgesteuerten und mit rudimentären Bewusstseinsformen ausgestatteten Tieres (siehe neuere Ergebnisse der Intelligenzforschung an Rabenvögeln, etc.) zurückzufallen. Dies geschieht deshalb, weil das Wesen des Menschen gerade in seinem bewussten, erkennenden, urteilenden und wollenden Bezug zu seiner Umwelt besteht. Wo dies fehlt, fehlt auch jeder weitere Bezug auf die Welt, die ihn umgibt und von der er nun nicht unbewusster Teil (Tier), noch von ihr getrenntes, bewusstes Individuum ist.
Der Ruin des Willens ist das Resultat von Schmerzen, die in ihrer Dauer zur grundlegenden Auslöschung des Verhältnisses von Subjekt zu Objekt geführt haben. Weitere Schmerzen finden nun zwar weiterhin Repräsentation im Gehirn. Mangels Einbindung des Bewusstseins in einen Abgleich von dessen Status mit den (nun verschwundenen) eigenen Interessen, haben sie aber keine weiteren Auswirkungen mehr. Schmerz in diesem Stadium ist Schmerz in Reinform: pures, dauerhaftes Leiden ohne Konsequenz. Wenn der Satz stimmt, dass Hölle ein Zustand ist, dann trifft er mit Sicherheit in der empathischen Vorstellung "gesunder" Willen auf diesen zu.
E
Was schließen wir daraus? Der freie Wille drückt sich auch in der Fähigkeit des Individuums aus, sich ins Verhältnis zu seinen eigenen Schmerzen, und damit zu seiner Grundlage zu setzen. Auch hier gibt die Tatsache des Leids dem Willen keine Stellung vor – wenn auch das Leid eine Willensänderung, etc. sehr (!) nahelegt. Darauf ist schließlich auch in der Hauptsache die Folter gerichtet.
Wo immer Schmerzen zugefÜgt werden, als Mittel zum Zweck, kommt es nicht auf die Beurteilung des Leidens an sich an, sondern auf die Untersuchung der Zwecke, die im Quälen ihr Mittel finden. Mit der Bekämpfung von Folter als Methode sind die Zwecke der Folter nämlich keineswegs aus der Welt. Mit der Beseitigung der schädlichen Zwecke, die die Folter begrÜnden, ist sie hingegen sehr wohl obsolet.